Fiskalität
- Franzosen, die am 31.10.1962 länger als 5 Jahre in Monaco als Residenten ansässig waren, fallen unter die allgemeinen Rahmenbestimmungen.
- Alle anderen Franzosen werden vom französischen Staat auf ihr Einkommen besteuert.
- in direkter Linie : 0%
- zwischen Geschwistern : 8%
- zwischen Onkeln und Neffen : 10%
- zwischen anderen Seitenverwandten : 13%
- zwischen Nichtverwandten : 16%
- 1% für Mietverträge, An- und Verkäufe von Firmenaktien
- 6,5%für Verkäufe von unbeweglichen Gütern
- 7,5%für die Zession von Gewerbelizenzen, Klientele oder unbeweglichen Gütern
| Eine spezifische Steuer-System Das Prinzip der monegassischen Fiskalität beruht auf dem Nichtvorhandensein der direkten Besteuerung. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen:
Die Unternehmen, die mehr als 25% des Umsatzes ausserhalb des Fürstentums von Monaco erzielen und Firmen, deren Aktivitäten darin bestehen, Einnahmen von Patenten oder Copyrights im künstlerischen und litterarischen Bereich zu beziehen, unterliegen einer Gewinnbesteuerung von 33,3%. Von dem Steuerabkommen mit Frankreich abgesehen, gibt es keine weiteren Steuerabkommen mit anderen Ländern. Privatpersonen ![]() Privatpersonen, die in Monaco ansässig sind (mit Ausnahme von französischen Staatsangehörigen) werden weder auf ihr Einkommen, noch Wertzuwachs oder auf Kapital besteuert. Für französischen Staatsangehörige gilt es zwei Situationen zu unterscheiden:
In Monaco gehaltene Vermögenswerte unterliegen folgenden Erbschaftssteuern : Unternehmen Ausser der Gewinnsteuer in den oben erwähnten Fällen gibt es keine direkte Besteuerung für Unternehmen in Monaco. Stempel- und Registrierungsgebühren ![]()
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