Institutionen
Der Fürst :

Der souveräne und unabhängige Staat des Fürstentum von Monacos wird durch die Konstitution vom 17. Dezember 1962 regiert(amended by Law No. 1.249 of April 2, 2002), die ihre Regierung als konstitutionelle Erbmonarchie definiert. Der Fürst agiert als Staatschef und repräsentiert das Fürstentum in seinen auswärtigen Angelegenheiten mit anderen Nationen. Der Fürst unterzeichnet und ratifiziert die Verträge. Die Thronfolge wird durch die direkte und legitime Nachkommenschaft des Fürsten unter Berücksichtigung des Erstgeborenen geregelt. Die Priorität wird bei gleichem Verwandtschaftsgrad den männlichen Nachfolgern gegeben. Sollte es keine legitimen Nachfolger geben, so kann auch ein Adoptivkind die Thronfolge antreten besteigen. Der Erbprinz kann sein Amt erst mit Volljährigkeit, d.h. 21 Jahren, ausüben, gegebenenfalls wird die Macht durch eine Regentschaft ausgeübt. In einigen Fragen steht dem Fürsten die Unterstützung von rein konsultativen Versammlungen zur Seite, dem Rat der Krone und dem Staatsrat.
Die exekutive Gewalt:
Sie unterliegt der hohen Autorität des Fürsten und wird von einem Staatsminister und fünf Regierungsräten ausgeübt, die die Regierung bilden. Die Regierung wird in ihren Aufgaben von konsultativen Organen unterstützt : dem Rat der Krone, dem Staatsrat und dem Wirtschaftsrat.
Die legislative Gewalt:
Sie wird durch den Fürsten und den Nationalrat ausgeübt. Der Fürst ist Initiator der neuen Gesetze. Die Gesetzesvorlagen werden von der Regierung vorbereitet und vom Nationalrat verabschiedet. Die öffentliche Bekanntmachung unterliegt einzig und allein dem Fürsten.
Die gerichtliche Gewalt:
Sie unterliegt dem Fürsten, der die volle Ausübung an die Gerichtshöfe delegiert. In Monaco gibt es keinen Justizminister, sondern die Direktion der gerichtlichen Dienste. Die Richter sind unabhängig und die gerichtliche Organisation vollständig. Der Obergerichtshof behandelt die Angelegenheiten konstitutioneller Art, verwaltungsrechtliche Belange und Kompetenzkonflikte..
Die anderen Einrichtungen der Rechtssprechung sind:
Das Gericht der Ersten Instanz, das
Berufungsgerichtshof, der oberste Gerichtshof (Berufung), das
Geschworengericht.
Verschiedene Instanzen sind in der Rechtssprechung
für bestimmte Konflikte spezialisiert (Familien-, Arbeits-, Miet- und
Enteignungsrecht).
Andere Einrichtungen im Fürstentum :
Der Kommunalrat
Dieser setzt sich
aus 15 Mitgliedern zusammen, die in direkten und allgemeinen Wahlen
gewählt werden. Der Kompetenzbereich betrifft Angelegenheiten, die mit
Stadtplanung, der Animation von bestimmten Stadtvierteln und der
Fortsetzung der monegassischen Traditionen zusammenstehen.
Der Rat der Krone
Er setzt sich
aus sieben monegassischen Mitgliedern, die vom Fürsten ernannt werden,
zusammen. Der Präsident und drei Mitglieder werden direkt vom Fürsten
bestimmt. Drie Mitglieder werden auf Vorschlag des Nationalrates ernannt.
Der Rat der Krone trifft mindestens zweimal pro Jahr zusammen, um über die
wichtigen Angelegenheiten und Interessen des Fürstentums zu beratschlagen.
Für Fragen betreffend internationale Abkommen, die Auflösung des
Nationalrates, Ansuchen auf Erhalt der monegassischen Staatsbürgerschaft
und Problem in Zusammenhang mit Begnadigung und Amnestie muss der Rate der
Krone befragt werden.
Der Staatsrat
Es handelt sich
hier um eine Versammlung, die eine konsultative Rolle innehat und sich aus
zwölf vom Fürsten ernannten Mitgliedern zusammensetzt. Die Aufgabe des
Staatsrates ist es, auf Anfrage des Fürsten Gesetzes- und Erlassvorschläge
auszuarbeiten.
Der Wirtschaftsrat
Der
Wirtschaftsrat setzt sich aus 30 Mitgliedern zusammen, die vom Fürsten
nach Empfehlung der Regierung, der Arbeitgeberkammer und der
Arbeitergewerkschaften ernannt werden. Die Regierung kann den
Wirtschaftsrat in wirtschaftlichen Staatsbelangen hinzuziehen. Seine
Hauptaufgabe besteht darin, den Dialog zwischen den verschiedenen
Sozialpartnern zu erleichtern.
Der Nationalrat
Der Nationalrat
setzt sich aus 18 Mitgliedern zusammen, die von den volljährigen
Monegassen (älter als 21 Jahre) durch direkte allgemeine Wahlen und
Listenwahl gewählt werden.
Diese Versammlung verabschiedet die Gesetze
und Haushaltsetats. Der Nationalrat trifft zweimal pro Jahr zusammen, kann
jedoch auch zu ausserordentlichen Sitzungen auf Wunsch des Fürsten oder
der Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder zusammentreffen. Die Sitzungen
sind öffentlich und die Berichte der Debatten werden in der offiziellen
Zeitung veröffentlicht.
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